Fragen und Antworten

Nötige Unterlagen

Welche Unterlagen werden bei einer Aufnahme benötigt?

  • Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde
  • Aktueller Pensionsbescheid aller Pensionen (bei Ehepaaren: Pensionsbescheid von beiden)
  • Aktueller Pflegegeldbescheid bzw. Kopie vom Antrag der Erstbeantragung
  • Eventuell vorhandener Beschluss über Sachwalterschaft

Welche Unterlagen werden für einen Mindestsicherungsantrag benötigt?

  • Nachweis Kontobewegungen (Girokonten) der letzten sechs Monate vor Heimeintritt (= Umsatzliste)
  • Nachweis über Einkommen aus Vermietung und/oder Verpachtung
  • Übergabe- und/oder Schenkungsverträge
  • Allfällige Sterbeurkunde von verstorbenen EhepartnerInnen inkl. Verlassenschaftsprotokoll
  • Vermögensnachweis (Sparbücher, WP-Depots, Bausparverträge, …)
  • Bestehende Versicherungen
  • Grund- bzw. Wohnungsbesitz
  • Sonstiges Einkommen (Miete, Fruchtgenuss, Leibrente etc.)

Finanzielles

Wie werden die Kosten für den Aufenthalt finanziert?

  • Grundsätzlich werden 80 % der Summe aller Pensionseinkommen herangezogen.
  • Alle sonstigen Einkommen zur Gänze (Mieteinnahmen, Leibrenten, Fruchtgenuss etc.)
  • Pflegegeld abzüglich Taschengeld von € 45,20
  • Für die finanzielle Abwicklung ist ein Abbuchungsauftrag einzurichten.

Wieviel Geld bleibt der/dem Bewohner/in übrig für ihre/seine Bedürfnisse?

  • 20 % der Pension
  • 13. und 14. Pension zur Gänze
  • Taschengeld vom Pflegegeld, derzeit € 45,20

Was passiert mit den Sparbüchern, Ersparnissen, Wertpapieren, Aktien?

  • Ab 01.01.2018 ist gemäß § 330 a ASVG ein Zugriff auf Vermögen unzulässig.
  • Die Zinsen des Vermögens sind jedoch jährlich nachzuweisen und an das Land
    zu bezahlen. (Gilt nur für Mindestsicherungsempfänger!)

Was passiert mit dem Haus- und Grundbesitz?

  • Grundsätzlich ist ab 01.01.2018 auch bei dieser Frage § 330 a ASVG anzuwenden, sodass ein Zugriff auf Vermögen unzulässig ist. Es wird aber darauf hingewiesen, dass Leistungen Dritter aufgrund vertraglicher Verpflichtungen (Verpflichtungen aus Übergabeverträgen, Leibrenten) weiterhin zur Finanzierung herangezogen werden müssen.

Müssen die Kinder für den Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen?

  • Grundsätzlich nicht.

Besteht auch die Möglichkeit der Minderung bzw. der Rückerstattung der Heimgebühr?

  • Nimmt ein/e BewohnerIn Leistungen nicht in Anspruch, ist er/sie grundsätzlich nicht zur Rückforderung des Entgelts oder von Teilen davon berechtigt.
  • Davon ausgenommen sind krankheitsbedingte Abwesenheiten des/der Bewohners/in von mehr als drei Tagen. Es wird dann der vom Land Tirol genehmigte Freihaltetagsatz verrechnet. (Im Regelfall handelt es sich dabei um eine Reduktion des Tagsatzes um 10 %).

Aufnahmebedingungen, Wartezeiten

Welche Personen können im Pflegeheim Scheffau aufgenommen werden?

  • Personen mit einer Mindespflegestufe 3
  • Grundvoraussetzung ist ein bestehender Hauptwohnsitz in Söll, Scheffau oder Ellmau.

Welche Personen können im Pflegeheim Scheffau nicht aufgenommen werden?

  • Leider sind wir für folgende Krankheitsbilder nicht eingerichtet:
    • Tracheostomie
    • Peritonaldialyse
    • Infektionskrankheiten
    • PatientInnen mit intensiv-psychiatrischen Diagnosen
    • PatientInnen, die eine ständige ärztliche Rufbereitschaft benötigen

Wie lange wartet man auf ein Zimmer?

  • Die Zimmer werden je nach Verfügbarkeit und nach Dringlichkeit vergeben.

Grundleistungen, Verpflegung, Pflege

Welche Grundleistungen umfasst die Heimgebühr?

  • Die regelmäßige Reinigung des Zimmers
  • Bereitstellung und Reinigung der Hausbettwäsche, Handtücher und Waschlappen
  • Wechsel der Hausbettwäsche erfolgt je nach Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Woche
  • Waschen und Bügeln der persönlichen Wäsche, sofern die Wäsche keiner Spezialreinigung bedarf
  • Waschen und Bügeln werden in der hauseigenen Wäscherei durchgeführt, deshalb sollte die mitgebrachte Wäsche für (industrielle) Waschmaschinen und Trockner geeignet sein. Handwäsche ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Wollbekleidung ist im Vorfeld mit der Heimleitung abzusprechen.
  • Etikettieren der persönlichen Wäsche
  • Bereitschaftsdienst (Notruf rund um die Uhr)
  • Organisation geselliger und kultureller Veranstaltungen
  • Beschäftigungsprogramm
  • Vermittlung von Fußpflege- und Frisörterminen
  • Vermittlung von ärztlicher Betreuung im Haus
  • Vermittlung ärztlich angeordneter Therapien (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie)
  • Information und Unterstützung zur Erlangung von Pflegegeld
  • Vermittlung seelsorgerischer Betreuung
  • Anteilige Betriebs-, Heizungs- und Stromkosten
  • Anteilige notwendige Instandhaltungskosten
  • Rundfunk- und Fernsehgebühren

Wie sieht die medizinische Betreuung aus?

  • Alle Hausärzte/innen aus Söll, Scheffau, Ellmau und Going kommen regelmäßig zur Visite in das Pflegeheim Scheffau.
  • Die Medikamente werden direkt von den Apotheken Söll und Ellmau zu uns ins Haus geliefert.
  • Die Einzelabrechnung erfolgt durch die Apotheken direkt mit dem/r BewohnerIn.

Wie sieht die Verpflegung im Pflegeheim Scheffau aus?

  • Vier Mahlzeiten pro Tag:
    • Frühstück
    • Mittagessen
    • Nachmittagsjause
    • Abendessen
  • Je nach ärztlicher Anordnung wird Schon- oder Diätkost serviert.
  • Grundsätzlich werden die Mahlzeiten in den Wohnbereichen serviert, bei pflegerischem Bedarf oder auf Wunsch kann das Essen auch im Zimmer eingenommen werden.
  • Als Getränke stehen während des Tages in den Wohnbereichen Wasser, Verdünnungssäfte, Kaffee und Tee zur Verfügung. Alkoholische oder kohlensäurehaltige Getränke können im Heimcafé gegen ein zusätzliches Entgelt konsumiert werden.

Welche Leistungen sind im Pflege- und Betreuungsfall inkludiert?

  • Die Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen je nach Gesundheitszustand gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Aufrechterhaltung der Aktivitäten des täglichen Lebens unter Berücksichtigung des Grundsatzes der größtmöglichen Selbstständigkeit der/des Bewohnerin/Bewohners:
    • Hilfe bei der Körperpflege
    • Hilfe im Bereich der Mobilität und Lagerung
    • Hilfe im Bereich der Ausscheidung
    • Hilfe beim Ruhen und Schlafen
    • Besondere Aufsicht soweit sie geboten ist (Orientierung/Aktivierung)
    • Hilfe bei Tagesstrukturierung und Beschäftigung
    • Hilfe im Zusammenhang mit ärztlich angeordneten Medikamenten, z. B. Medikamentengabe und Verbände
    • Beratung in der Gesundheitsvorsorge im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit

Besuchszeiten

Wann dürfen die Bewohner/innen besucht werden?

  • Jederzeit
  • Grundsätzlich gelten keine fixen Besuchszeiten.
  • Wir bitten jedoch um Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse und Ruhezeiten der Wohnbereiche.
  • Ab 21.00 Uhr ist unser Haupteingang aus Sicherheitsgründen versperrt. BesucherInnen können jedoch jederzeit über die Nachtglocke (Seiteneingang auf der Westseite) Zugang erhalten.

Ausstattung

Wie sieht die Zimmerausstattung aus?

  • Jedes Zimmer wird alleine genützt und besteht aus einem Raum mit Nasszelle (Waschbecken, Dusche und Toilette).
  • Sonstige Ausstattung des Zimmers:
    • ein Pflegebett, ein Nachtkästchen, Garderobe- und Kleiderschrank mit sperrbarem Fach, ein Tisch mit zwei Stühlen, SAT-TV-Anschluss, Internetanschluss

Welche Gemeinschaftsräume und -einrichtungen gibt es im Pflegeheim Scheffau?

  • Wohnbereich mit integrierter Wohnküche
  • Therapie-, Gymnastik- und Musikraum
  • Stube mit Kachelofen
  • Aufzug
  • Garten mit diversen Ruhezonen, Hoch-, Gemüse- und Beerenbeeten
  • Terrassen
  • Lichthof (Atrium) – im Erdgeschoß begehbar
  • Heimcafé im Erdgeschoß
  • Raum für Frisör und Fußpflege

Was kann mitgebracht werden?

  • Es ist ausdrücklich erwünscht, dass BewohnerInnen eigene Einrichtungsgegenstände mitbringen und ihr Zimmer individuell gestalten. Dabei sind die feuerpolizeilichen Bestimmungen und hygienischen Anforderungen zu berücksichtigen.
  • Bilder für die Wände
  • Fernseher
  • Blumen
  • Gegenstände mit ideellem Wert
  • Bezüglich der ordnungsgemäßen Montage wird um Rücksprache mit unserem Haustechniker gebeten.
  • Das Verbot von offenem Licht (z. B. Kerzen) ist unbedingt zu beachten.

Welche Kleidung bzw. Wäsche benötigt man im Pflegeheim?

  • Prinzipiell kann die bisher getragene Kleidung von zu Hause mitgenommen werden. Die jeweilige Wohnbereichsleitung unterstützt gerne dabei, den individuellen Bedarf bzw. persönliche Gewohnheiten der BewohnerInnen zu eruieren.
  • Waschlappen, Handtücher und Bettwäsche werden vom Haus gestellt.

Darf ein Haustier mitgebracht werden?

  • Die Mitnahme von Haustieren ist nicht gestattet.